Bauherr Strobl Bau Holzbau GmbH
Standort Graz-Andritz
Baubeginn Frühjahr 2019
Baufertigstellung Sommer 2020
Nutzfläche WNFL 2.100 m²
Baukosten 4.0 Mio €
Geplant ist die Errichtung einer 3- bis 4-geschossigen Wohnanlage mit insgesamt 31 Wohneinheiten (4 Baukörper). Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt am südöstlichen Bereich der Grundstücksfläche von der Andritzer Reichsstraße. Hier unmittelbar sind oberirdisch Besucherparkplätze, eine Lieferzufahrt bis Haus 2 mit Umkehre und der Zufahrtsbereich zur Tiefgarage situiert.
Der Bebauungsvorschlag am langgestreckten Grundstück mit 4 Baukörpern ist logisch aus dem städtebaulichen Kontext heraus parallel zur Straße situiert und passt sich der kleinteiligen, heterogenen Umgebungsstruktur mit überwiegend 2-geschossigen Einfamilienwohnhäusern an. Die Höhenentwicklung ist bewusst in den Randzonen (äußere Baukörper) 3-geschossig und mittig 4-geschossig ausgeführt.
Es wird besonderer Wert auf großzügige Frei- und Grünflächen auf dem Bauplatz gelegt, der lärmgeschützte Binnen-Grünbereich zwischen den neuen Objekten und der bewachsenen Böschung steigert den Reiz des Ensembles. Im Erdgeschoß wird eine durchgehende fußläufige Wegeverbindung der Objekte angeboten, dies schafft eine willkommene Differenzierung im Garten.
Die vertikale Erschließung erfolgt an 2 Baukörpern, auch das Tiefgeschoß ist hier angebunden. Im Erdgeschoß verbindet ein Weg die beiden anderen Baukörper, im Obergeschoß werden gestaltete Verbindungsstege ausgeführt. Die mittels Holzlatten und Begrünung gestaltete Ausführung behält die Durchlässigkeit und der Landschaftsraum bleibt erlebbar.
Alle Wohnungen sind zumindest 2-seitig belichtet und größtenteils Richtung Süden und Westen mit vorgelagerten Terrassen orientiert.
Durch die Ausbildung einer Lärmschutzwand entlang der Andritzer Reichsstraße wird auf den Durchzugsverkehr reagiert. Die beidseitig begrünte Schallschutzwand übernimmt eine leichte Höherlegung bzw. den Höhensprung der Wohnhäuser gegenüber dem Straßenniveau, dies schafft attraktivere Ausblicke der Erdgeschoßwohnungen. Vor der Lärmschutzwand (straßenseitig) soll eine Heckenpflanzung ein monotones, nicht gebietstypisches Erscheinungsbild des Straßenraums vermeiden. Auflockerungen durch Baumpflanzungen in den Nischen verstärken den Grünraumcharakter.